Profitieren Sie von
unserer
über
40 jährigen
Erfahrung.
- *Mofaprüfbescheinigung für Mofa bis 25 km/h; ab 15 Jahren (keine Fahrerlaubnis)
- Klasse AM: Kleinkrafträder (Roller); beschränkt auf 45 km/h; ab 15 Jahren
- Klasse A1: Leichtkrafträder; 125 ccm; ab 16 Jahren
- Klasse A2: Motorradführerschein; ab 18 Jahren, beschränkt auf Krafträder bis 35 kW
- Klasse A Direkt: Direkteinstieg in unbeschränkte Klasse A für Personen ab 24 Jahren
- Klasse BF 17: Begleitetes Fahren mit 17 Jahren; ein Jahr nur Fahrerlaubnis mit Begleiter ab 30 Jahren
- Klasse B: Autoführerschein; ab 18 Jahren
- Klasse BE: Pkw mit Anhänger; bei vorhandenem oder parallel abgelegtem Führerschein der Klasse B; ab 18 Jahren
- Klasse T: Zugmaschine mit bauartbedingtem Zweck für land- oder forstwirtschaftlicher Bestimmung; beschränkt auf 40 km/h ab 16 Jahren, ab 18 Jahren bis 60 km/h
Alle anderen Klassen bilden wir ebenfalls aus, wir beraten Sie gerne.